Der als Élysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde am 22. Januar 1963 von BundeskanzlerKonrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen seitdem immer mehr zusammengeführt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Ebenso wurden Treffen auf Regierungsebene in regelmäßigen Abständen beschlossen.
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