Komitee Süpplingen
  Europ. Jahr 2013
 

2013 - Europäisches Jahr
der Bürgerinnen und Bürger 

Warum ein Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger?

Die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger sind im Vertrag über die Europäische Union niedergelegt und ergänzen die nationalen Rechte. Je mehr die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte wissen und diese ausüben, desto mehr profitieren sie davon - und nicht nur sie. Die EU hat insgesamt einen Nutzen davon - wirtschaftlich und in Form einer starken Beteiligung der Bürger am europäischen Projekt.

In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 kam die Europäische Komission zu dem Schluss, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechte nicht voll ausüben, weil sie nicht ausreichend darüber informiert sind, insbesondere über ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.

Im selben Jahr forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerschaft zu machen, um die Debatte über die Unionsbürgerschaft zu beleben und die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aufzuklären.

Quelle: www.europarl.de

Weitere Informationen unter folgenden Links:

Offizielle Webseite des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2010 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union







 
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